Gericht in Dubai ordnet eine Zahlung in Kryptotoken an
Ein Gericht in Dubai hat entschieden, dass Kryptowährungen eine gültige Form der Gehaltszahlung – selbst dann, wenn es keinen klaren Wert für das Token gibt. Für die Vereinigten Arabischen Emirate könnte dies einen starken Präzedenzfall abgeben.
In Dubai hat ein ehemaliger MItarbeiter ein Unternehmen angeklagt , weil er unrechtmäßig gekündigt wurde und weder seinen Lohn noch versprochene Boni erhalten habe. Das Besondere an dem Fall war, dass das Gehalt zum Teil in einer traditionellen Fiatwährung vereinbart war – und in einem Bonus von 5.250 EcoWatt-Token (EWT).
Der Arbeitgeber hatte sich gesträubt, dem Mitarbeiter die EcoWatt auszuzahlen, die für sechs Monate fällig gewesen waren. Indem das Gericht der Anklage folgte, änderte es seine Ansicht deutlich.
Denn schon im vergangenen Jahr hatte ein Gericht in Dubai mit EcoWatt-Token zu tun. Es urteilte in der Klage eines anderen Mitarbeiters, dass die EWT-Token zwar Teil des Arbeitsvertrags waren, erkannte aber nicht an, dass der Arbeitgeber sie schuldig sei. Denn der Mitarbeiter legte dem Gericht keine Methode vor, um einen klaren Wert der EcoWatt-Token zu kalkulieren.
Kein Wunder. Die EWT-Token von EcoWatt sollen Teil einer „Plattform für erneuerbare Energien, Klimamaßnahmen und soziale Projekte“ sein, mit einer Reichweite um die ganze Welt. Was das im litauischen Vilnius angemeldete Unternehmen genau macht, und was das EWT-Token damit zu tun hat, bleibt undurchsichtig und wirkt, auch wegen der hohen Dichte an Schlagworten und KI-generierten Bildern, wenig vertrauenswürdig. Auch die Verbindung zu Dubai bleibt durch und durch im Vagen, insbesondere, warum ein Unternehmen in Dubai seinen Mitarbeitern einen Bonus in EWT verspricht und ihn dann doch nicht auszahlt.
Das Token selbst kursiert auf Polygon und wurde dort vor etwa drei Jahren geprägt. Fast 79 Prozent der Tokenmenge liegt bei einer Adresse, zwei weitere halten 11 und 4,3 Prozent. Nur ein kleiner Rest Rest zirkuliert im freien Markt. Ein Preis für das Token existiert weder auf dezentralen noch zentralen Börsen. Dementsprechend ist es für den Arbeitgeber unpraktisch, das Token auszuzahlen, schon allein aus steuerlichen Gründen. Das Gerücht wies die Ansprüche aber zurück, weil es keinen Beweis dafür sah, dass die Token einen Wert haben.
In diesem Jahr reichte ein anderer Mitarbeiter nun eine ähnliche Klage ein, bei der es auch um einen Bonus in EWT-Token ging. Dieses Mal urteilte das Gericht zugunsten des Mitarbeiters. Es erkannte an, dass EcoWatt-Token ein Teil des Gehalts seien und ordnete an, dass sie direkt, als Token, zu bezahlen seien anstatt in Fiatgeld.
Beobachter sehen darin eine Richtungsentscheidung. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) akzeptieren damit nicht nur, dass Kryptowährungen ein Zahlungsmittel sind, das auch Teil eines Arbeitsvertrags sein kann – sie ordnen, vielleicht als erstes Gericht überhaupt, an, dass es als dieses Token selbst zu bezahlen sei. Möglicherweise verurteilt ein Gericht einen Angeklagten damit zum ersten Mal dazu, eine Blockchain-Zahlung zu leisten. Das kann man schon als Durchbruch ansehen – nicht nur für Dubai.
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